Kanzlei für Arbeitsrecht

Fortschrittlich. Kompetent. Zuverlässig.



Arbeitsrecht - von A bis Z.

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wir beraten und vertreten Sie in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere im


Individual-Arbeitsrecht

  • Arbeitsverträge (Gestaltung und Prüfung)
  • Kündigungsschutz, Durchführung gerichtlicher Verfahren, außergerichtliche und gerichtliche Vergleichsverhandlungen
  • Vergütungsansprüche,  deren Durchsetzung, insb. im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile (Bonus, Tantieme etc.)
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Urlaubsansprüche
  • Zeugnisse
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Besonderer Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderte Arbeitnehmer usw.)


Kollektiven Arbeitsrecht

  • Gestaltung von  Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen etc.
  • Durchführung von Beschlussverfahren
  • Verfahren vor  Einigungsstellen


Achtung, Frist!


Um sich vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen, besteht die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten zu erheben. Beachten Sie bitte: Eine Kündigungsschutzklage ist prinzipiell nur innerhalb von drei Wochen möglich. Ab wann die Frist beginnt, welche Formalitäten zu beachten sind und ob es auch Ausnahmefälle geben kann finden Sie nachfolgend kompakt zusammengefasst:


Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Dies bestimmt § 4 KSchG. Die Fristberechnung startet mit dem Erhalt der Kündigung. Wird die Frist zur Einreichung versäumt, gilt die erhaltene Kündigung als rechtmäßig – auch wenn sie es juristisch nicht wäre. Nur unter besonderen Umständen ist eine Fristverlängerung möglich, wie beispielsweise bei schwerer Krankheit.


Kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt einer Kündigung, um die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen.




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