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Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen. Sie verlieren nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr Einkommen und oft auch ihre soziale Absicherung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht verankert, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen.

Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht möchten wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht geben und Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Grundsätzlich unterscheidet das Arbeitsrecht zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Kündigung wegen personenbedingter Gründe, wie beispielsweise einer langanhaltenden Krankheit. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers.

Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Hierbei muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Es ist wichtig, dass die Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht wird und dass die Klage auch den inhaltlichen  Anforderungen entspricht.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu suchen. Hierbei können Sie sich von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der Ihnen bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber zur Seite steht.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und Ihre Möglichkeiten prüfen lassen.

Wir von der Kanzlei CS Legal stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 




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