Kanzlei für Arbeitsrecht

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Oldtimerrecht

Autos sind Leidenschaft, oder Liebe? Vielleicht doch nur Zeitgeist? Oder doch alles zusammen? Sicher ist: Oldtimer sind etwas Besonderes!
Genau deshalb kümmern wir uns um Ihr Anliegen rund um Ihr Schmuckstück.


Ein „Oldtimergesetz“ gibt es nicht, dafür aber eine Menge an rechtlichen Problemen rund um begehrte Stücke der Vergangenheit, deren Einschätzung in der Regel „Oldtimererfahrung“ voraussetzt. Unsere Expertise gewährleisten wir durch die Zusammenarbeit mit Oldtimerclubs, Gutachtern und auf Oldtimer spezialisierte Werkstätten. Um die Lösung der damit verbundenen Rechtsfragen kümmern wir uns anschließend.
Erforderlich sind daher eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, viel eigener Erfahrung mit Kauf, Verkauf, Restaurierung, Regelung von Versicherungsansprüchen. sowie technisches Wissen und langjährige Insiderkenntnisse der Oldtimerbranche, um dem Oldtimer als technischem Kulturgut gerecht zu werden.


Das Problem: Es gibt kaum Richter:innen oder gerichtliche Sachverständige, die sich in Oldtimerfragen wirklich gut auskennen.
Es ist daher wichtig, einen rechtlichen Beistand zu haben, der die Fragen zutreffend und verständlich klären, aber auch einem Gegner oder dem Gericht schwierige technische Probleme erläutern kann. Besonders wichtig ist es hier, das richtige „Gefühl“ zu haben, denn ein Oldtimer ist eben doch kein „Gebrauchtwagen“. Doch das wissen Sie sicher selbst.


Um alle Eventualitäten auszuschließen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Experten, und wir beraten Sie gerne dahingehend, ob Handlungsbedarf besteht.




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