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Schadensersatzrecht

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz.
Das Schadenersatzrecht regelt Fragen der Ausgestaltung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Hierzu gehört jede Form des Ersatzes für einen Sach- und Personenschaden, der durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurde.


Durch einen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen, um diesen zu beheben oder um die Sache zu ersetzen. Generell muss der Schädiger sämtliche Aufwendungen tragen, wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten oder die Entschädigung des Wertverlusts.
Ein Personenschaden und die Ersatzpflicht hierfür umfassen die Kosten für Heilung und Pflege der Körperverletzung, die Kosten für die Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten oder auch den entgangenen Gewinn oder das entgangene Erwerbseinkommen. Natürlich ist auch hier ein Schmerzensgeld von Bedeutung.


Die Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab. Ein typisches Beispiel ist der Verkehrsunfall, in den man unverschuldet verwickelt wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich aber auch ergeben, wenn ein Hauseigentümer im Winter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch jemandem ein Schaden entsteht.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Geltendmachung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. 




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