Erbrecht
Erbfälle sind herausfordernd - sowohl emotional als auch wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich. Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder auch um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Experten für Erbrecht an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch aktuelle Gerichtsurteile ergänzt. Vertrauen Sie unserer Expertise in diesem Rechtsgebiet. Unsere Rechtsanwälte sind bundesweit und international tätig. Zu unseren Mandanten im Erbrecht gehören Erblasser, Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker.
Unsere Schwerpunkte im Erbrecht sind:
- Letztwillige Verfügungen: Entwurf, Prüfung, Widerruf, Anfechtung und Auslegung von eigenhändigen Testamenten, Notartestamenten und Erbverträgen
- Erbschein: Beantragung von Erbscheinen und Vertretung im Erbscheinverfahren
- Vorweggenommene Erbfolge: Durchführung und Widerruf von Schenkungen zu Lebzeiten
- Pflichtteil & Enterbung: Durchsetzung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen naher Angehöriger und Gestaltung von Pflichtteilsverzichten
- Erbengemeinschaft: Betreuung von Erbengemeinschaften und einzelnen Miterben in Fragen der Auseinandersetzung und Verwaltung
- Testamentsvollstreckung: Durchführung von Testamentsvollstreckungen und Vertretung bei Konflikten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben
- Unternehmensnachfolge: Erbrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Betriebsnachfolgen, einschließlich der Unternehmensbewertungen für Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen
- Erbschaftsteuer: Steuervermeidungsstrategien im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Gutachten und Spezialfragen: Prüfung von Einzelfragen mit erbrechtlichem Einschlag – z.B. zum Stiftungsrecht, Landwirtschaftserbrecht oder auch des Vermögensschutzes (asset protection)
- Internationales Erbrecht: Betreuung von Erbfällen mit Auslandsbezug, insbesondere deutsch-italienische Erbfälle